Cannabis und Fahrerlaubnisentziehung - neues Recht

| Die Auswirkungen des Cannabisgenusses auf die Entziehung der Fahrerlaubnis haben sich
nach neuem Recht geändert. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg in einem Eilverfahren
berücksichtigt. |


Vor der Novelle: Kfz unter Cannabis-Einfluss geführt
Gestritten wurde in dem Verfahren um die Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung. Dem
Antragsteller war von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen worden. Er war
mit einem Joint und Cannabis in Form einer Blüte angetroffen worden.


Gegenüber dem kontrollierenden Beamten hatte er angegeben, dass er regelmäßig Cannabis
konsumiere, um seine Psyche zu beruhigen. Er verwende es wie ein Feierabendbier. Deshalb
hatte man an seiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs gezweifelt und die Fahrerlaubnis
entzogen.


Nach der Novelle: Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen den angeordneten Sofortvollzug
war beim VG erfolgreich. Mit dem zum 1.4.2024 in Kraft getretenen Gesetz zum kontrollierten
Umgang mit Cannabis habe der Gesetzgeber in Bezug auf die Beeinträchtigung der Fahreignung
eine Neubewertung vorgenommen. Die Rechtslage habe sich geändert.


Ändere sich die Rechtslage zur Bestimmung der Fahreignung nach Erlass des Widerspruchsbescheids
und sei dem Betroffenen unter Beachtung der neuen Rechtslage, anders, als nach
der alten Rechtslage, die Fahreignung voraussichtlich nicht abzusprechen, fehlt für eine sofortige
Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis das besondere materielle Vollzugsinteresse.
Das, was beim Antragsteller festgestellt worden sei, reiche aber nicht mehr aus, um ein überwiegendes
Interesse am Sofortvollzug der Fahrerlaubnisentziehung zu begründen.