• Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Schädiger oder ggf. dessen dahinter stehendem Haftpflichtversicherer, z.B.
    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Schmerzensgeld
    • Verkehrsunfall
    • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z.B. bei Stürzen bei Glatteis, Straßenschäden)
    • Hundebiss etc.
  • Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem gegnerischen Anspruchssteller

RA Oliver G. Dalheimer

Fachanwalt für Verkehrsrecht