Durchsetzung von Forderungen aus dem Mietverhältnis (Mietzins- und Nebenkostenvorauszahlungen, Schadensersatz, Nutzungsentschädigungen)
ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter (z. B. Kündigung wegen Eigenbedarfs; fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstandes oder aus sonstigem wichtigen Grund)
Räumungs- und Herausgabeklage
sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerberaummietverträgen
Mieter
Abwehr von Forderungen des Vermieters
Fristlose Kündigung des Mieters gegenüber dem Vermieter (z.B. bei erheblichen Mängeln an der Mietsache)
Abwehr von Räumungs- und Herausgabeklagen des Vermieters
Geltendmachung der Kautionsrückzahlung
Einstweilige Verfügung auf Einräumung des Besitzes an der Mietsache, z. B. Schlösseraustausch
sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerberaummietverträgen