Autobesitzer scheitert mit Widerruf von Tesla-Online-Kauf

| Neufahrzeuge werden heute häufig online gekauft. Verbrauchern steht dabei grundsätzlich
ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, das sie nicht begründen müssen und über das der Verkäufer
ordnungsgemäß belehren muss. Damit hat sich das Landgericht (LG) Frankenthal in einer
aktuellen Entscheidung befasst und die Klage eines Tesla-Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises
gegen Rückgabe des Fahrzeugs abgewiesen. Der Käufer hatte geltend gemacht, dass
er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei, weshalb dieses erst
12 Monate später als vorgesehen erloschen sei. |


Kaufvertrag wegen Mängeln widerrufen
Im konkreten Fall hatte der Ludwigshafener über eine Online-Plattform einen neuen PKW
Tesla, Model Y, für mehr als 65.000 Euro gekauft. Tesla hatte dem Bestellformular eine selbst
entworfene Widerrufsbelehrung beigefügt. Ende Dezember 2022 wurde das Fahrzeug ausgeliefert.
Der Käufer nutzte es ein knappes Jahr, wollte es dann aber wieder loswerden und berief
sich auf zahlreiche Mängel, die Tesla sämtlich bestritten hat.


Ende November 2023 widerrief der Ludwigshafener schließlich den Vertrag unter Hinweis auf
sein gesetzliches Widerrufsrecht als Online-Käufer. Er sei nicht ordnungsgemäß belehrt worden,
weil Tesla nicht die gesetzliche Musterbelehrung verwendet habe. Das stattdessen genutzte
Formular sei dagegen nicht hinreichend klar abgefasst, die Telefonnummer der Firma sei
nicht angegeben und über die Höhe der Rücksendekosten des Fahrzeugs sei nicht aufgeklärt.
Der Widerruf sei daher trotz des Zeitablaufs wirksam und er schulde aufgrund der fehlerhaften
Belehrung auch keinen Ersatz für die Nutzung des Fahrzeugs.


Käufer hatte zu lange gewartet
Das LG hat die Klage abgewiesen. Der Käufer habe nach mehr als einem Jahr kein Recht mehr,
den Online-Vertrag zu widerrufen. Tesla habe von der gesetzlich vorgesehenen Musterbelehrung
abweichen dürfen; diese sei lediglich ein Vorschlag für einen rechtssicheren Weg. Auch im
hier verwendeten Text seien die Voraussetzungen des Widerrufsrechts deutlich und konkret
genug benannt. So seien weder die Angabe der Telefonnummer noch Angaben zu den Kosten
der Rücksendung des PKW gesetzlich zwingend vorgeschrieben.


Insgesamt sei der Online-Käufer ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert gewesen.
Auch die daneben geltend gemachten Mängel am Fahrzeug habe der Käufer sämtlich nicht
nachgewiesen.