Als Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr wird man leicht in einen Unfall verwickelt.

Regulierung von jeglichen Unfällen im Straßenverkehr (als Fußgänger, Fahrradfahrer, Kfz-Führer) gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung, auch mit Auslandsbezug.

Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowohl dem Grunde (Haftung) als auch der Höhe nach gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung.

  • UnfallaufnahmebogenDient zur schnellen Erfassung aller Daten nach einem Verkehrsunfall auch bei Schäden im EU-Ausland.25 KB
  • Einverständniserklärung / Entbindung von der anwaltlichen SchweigepflichtInsbesondere Ärzte, aber auch Angehörige anderer Heilberufe, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. unterliegen der Schweigepflicht. Die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, insbesondere bei Körperverletzungen (z.B. Verkehrsunfall) setzt die genaue Kenntnis der Krankenunterlagen durch den Rechtsanwalt voraus. Deshalb benötigen wir in solchen Verfahren Ihre Erklärung über die Schweigepflichtsentbindung.17 KB
  • VollmachtDamit wir für Sie nach außen hin gegenüber Dritten tätig werden dürfen, erteilen Sie uns die Vollmacht zur Mandatsübernahme. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene entsprechende Dokument an unsere Kanzlei oder bringen es zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mit.19 KB
Unser Rat

Nehmen Sie nach einem Unfall umgehend mit uns Kontakt auf, wenn möglich noch am Unfalltag. In Abstimmung mit Ihnen werden wir die erforderlichen Schritte einleiten. Hierzu gehört die sofortige Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei der Auswahl eines ggf. notwendigen Kfz-Sachverständigen und bei der unter Umständen notwendigen Anmietung eines Ersatzfahrzeuges sind wir Ihnen gerne behilflich. Soweit der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, fordern wir umgehend die Verkehrsunfallanzeige an und beantragen Akteneinsicht.

Wir beraten Sie von Anfang an über etwaige Haftungseinwände oder drohende Kürzungen der Versicherung.

Wir beraten Sie über Art und Umfang der einzelnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldpositionen.

Bei Unfällen mit ausländischen Verkehrsteilnehmern setzen wir uns umgehend mit dem zuständigen Schadensregulierer in Verbindung.

Durchsetzung von Kaufpreisforderungen für den Verkäufer gegenüber dem Käufer.

Durchsetzung von Rechten des Käufers gegen den Verkäufer bei Mängeln am Fahrzeug, z. B. Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag bei arglistiger Täuschung

Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht befindet sich ein Bußgeldrechner. Finden Sie hier weitere Informationen zum Bußgeldrechner Online.

Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, Anwaltliche Unterstützung bei
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Nehmen Sie umgehend nach einem Unfall, einem Vorwurf durch einen Polizeibeamten oder einer polizeilichen Vorladung mit uns Kontakt auf.

Wir wahren Ihre Rechte als Beschuldigter.
Gegebenenfalls setzen wir uns umgehend mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in Verbindung. Wir fordern gegebenenfalls die polizeiliche Verkehrsunfallanzeige vorab an. Über uns erhalten Sie Einsichtnahme in die von uns angeforderte Ermittlungsakte. Wir wahren Ihre Rechte sowohl im polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sowie in einem notwendigen Gerichtsverfahren.

Anwaltliche Unterstützung bei

  • drohender oder bereits vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis
  • drohender Verhängung eines Fahrverbotes
  • bereits angeordnetem Fahrverbot

Unser Rat

Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Bei Einleitung eines Strafverfahrens, beispielsweise wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr oder insbesondere unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) drohen schwere Folgen, ggf. die (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis. Wir klären Sie frühzeitig über Ihre Rechte auf und stimmen die Verteidigung mit Ihnen ab.

Wir bieten Ihnen eine zuverlässige Kooperation an, von der Sie in vielfacher Hinsicht profitieren:
  • Sie bieten Ihren Kunden einen zusätzlichen Service an, der im Übrigen für Sie kostenlos ist
  • Sie erweitern die Kompetenz Ihres Unternehmens durch die Zusammenarbeit mit einem ausgewiesenen Verkehrsrechtsexperten und dessen qualifizierte Rechtsberatung rund ums Auto
  • Sie entlasten Ihr Unternehmen von aufwändigen Büro- und Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Schadensregulierung
  • Sie leisten keine unentgeltliche Arbeit mehr für die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Sie können sich stärker  auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und so die gewonnene Zeit nutzen, um Ihren eigenen Umsatz und Gewinn zu steigern
  • Wir sorgen dafür, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Reparatur-, Mietwagen- und sonstige Kosten unverzüglich unmittelbar an Ihr Unternehmen zahlt
  • Sie ermöglichen Ihren Kunden, ggf. über den reinen Fahrzeugschaden hinaus auch weitere Schadensersatzansprüche - wie u. a. auch Schmerzensgeld - geltend zu machen
  • Wir überprüfen unverzüglich nach Schadensmeldung die Sach- und Rechtslage und schützen Sie damit ggf. auch vor eigenen Ausfällen
  • Wir sorgen dafür, dass der Schaden umfassend reguliert wird

Schadensmeldung

Melden Sie uns die relevanten Unfalldaten per oder lassen Sie uns diese per Telefax mit unserem Unfallaufnahmebogen zukommen.

RA Oliver G. Dalheimer

Fachanwalt für Verkehrsrecht